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Nasennebenhöhlenentzündung: akut, chronisch und was behandelt wird

Die kurze Antwort

Die Nasennebenhöhlen sind luftgefüllte Räume im Gesichtsschädel, über schmale Zugänge mit der Nase verbunden. Schwillt die Schleimhaut an, ist der Abfluss gestört. Weil Nase und Nebenhöhlen dabei fast immer gemeinsam betroffen sind, lautet der Fachbegriff Rhinosinusitis.

Zwei Größen bestimmen alles Weitere: die Dauer und die Begleitzeichen.

  • Bis zu zwölf Wochen gilt der Verlauf als akut. Die allermeisten Fälle sind weit kürzer und gehen ohne besondere Behandlung vorüber.
  • Halten die Beschwerden länger als zwölf Wochen an, spricht man von einer chronischen Rhinosinusitis.
  • Vier oder mehr Episoden im Jahr mit beschwerdefreien Zeiten dazwischen heißen rezidivierende akute Rhinosinusitis.

Grundlage dieser Einteilung ist die S2k-Leitlinie „Rhinosinusitis“ (AWMF-Registernummern 017-049 und 053-012). Hinweis zum Stand 2026: Die deutsche Leitlinie wird derzeit überarbeitet; die Zwölf-Wochen-Grenze selbst ist international gebräuchlich.

🔴 Wann Sie sofort die 112 wählen

  • Schwellung oder Rötung des Augenlids oder rund um das Auge
  • Sehstörung, Doppelbilder, Schmerzen bei Augenbewegungen, hervortretender Augapfel
  • stärkste Kopfschmerzen zusammen mit hohem Fieber und schwerem Krankheitsgefühl
  • Nackensteife
  • Verwirrtheit, Benommenheit, Bewusstseinsstörung, Krampfanfall
  • eine Schwellung der Stirn oder eine deutliche Schwellung im Gesicht

Zwischen Nebenhöhlen, Augenhöhle und Schädelinnerem liegen nur dünne Knochenwände. Dass sich eine Entzündung dorthin ausbreitet, ist selten – wenn es geschieht, zählt Zeit.

Ohne solche Zeichen, aber außerhalb der Sprechzeiten: 116 117, der ärztliche Bereitschaftsdienst.

Die akute Form

Typisch sind behinderte Nasenatmung, Sekret nach vorn oder in den Rachen, ein Druck- oder Spannungsgefühl im Gesicht, das sich beim Bücken verstärkt, eine Riech- und Schmeckminderung, Kopfschmerz, manchmal Schmerzen in den Oberkieferzähnen.

Auslöser ist meistens dieselbe Virusinfektion, die auch die Erkältung macht. Deshalb besteht die angemessene Behandlung in den meisten Fällen aus Zeit, Flüssigkeit, Ruhe – und Maßnahmen, die die Nase frei machen.

Ärztlich aufmerksam machen ein zweigipfliger Verlauf, bei dem es erst besser und dann deutlich schlechter wird, außerdem starke einseitige Beschwerden, hohes Fieber oder eine Verschlechterung nach mehr als einer Woche. Das ist ein Grund für einen Termin, nicht für Panik.

Was Sie selbst tun können, ohne einem Versprechen aufzusitzen: Nasenspülungen mit isotoner Salzlösung sind nebenwirkungsarm und werden häufig empfohlen; Inhalieren mit Wasserdampf empfinden viele als angenehm. Abschwellende Nasensprays können kurzfristig Erleichterung bringen, sind aber ausdrücklich nur für eine begrenzte Anwendungsdauer gedacht – wie lange, klären Sie in der Praxis oder Apotheke. Über diese Zeit hinaus angewendet, können sie das Gegenteil bewirken.

Rezidivierend oder chronisch

Bleiben Beschwerden über Monate, ändert sich das Bild. Statt Schmerz stehen dann dauerhaft behinderte Nasenatmung, zähes Sekret, Druckgefühl und vor allem eine Riechminderung im Vordergrund. Der Leidensdruck wird häufig unterschätzt, weil das Ganze von außen wie ein Dauerschnupfen wirkt.

Unterschieden wird die chronische Form mit und ohne Nasenpolypen – gutartige Schleimhautwucherungen, keine Geschwulste. Die Unterscheidung ist wichtig, weil sich Behandlung und Verlauf unterscheiden.

Häufige Begleitfaktoren, nach denen gefragt wird: Allergien, Asthma, Unverträglichkeit bestimmter Schmerzmittel, Rauchen, anatomische Engstellen, eine gestörte Selbstreinigung der Schleimhaut sowie Erkrankungen der Oberkieferzähne.

Wie die Abklärung abläuft

1. Das Gespräch. Dauer, Verlauf, Ein- oder Beidseitigkeit, Riechvermögen, bisherige Behandlungen, Allergien, Asthma, Zahnbehandlungen, Rauchen, frühere Operationen.

2. Die Nasenendoskopie. Mit einem dünnen starren oder flexiblen Endoskop wird die Nase eingesehen: Zustand der Schleimhaut, Sekretstraßen, Polypen, Engstellen. Das ist die zentrale Untersuchung in der HNO-Praxis, und sie dauert nur Minuten.

3. Die Riechprüfung, meist mit standardisierten Riechstiften. Sie macht messbar, was Betroffene als größte Einschränkung schildern.

4. Allergiediagnostik, wenn der Verlauf dafür spricht.

5. Ein Abstrich gezielt, etwa bei ungewöhnlichem Verlauf oder vor bestimmten Behandlungen – nicht routinemäßig.

6. Die zahnärztliche Abklärung, wenn eine einseitige Kieferhöhlenentzündung mit übelriechendem Sekret vorliegt: Die Wurzeln der oberen Backenzähne reichen bis dicht an die Kieferhöhle heran.

Warum Bildgebung nicht der erste Schritt ist

Dafür gibt es vier Gründe, und sie überzeugen zusammen mehr als einzeln.

Sie ändert bei der unkomplizierten akuten Form nichts. Die Behandlung richtet sich nach Beschwerden und Verlauf. Ein Bild, dessen Ergebnis die Entscheidung nicht beeinflusst, ist ein überflüssiges Bild.

Auffällige Schleimhaut bedeutet nicht krank. In Schnittbildern, die aus ganz anderen Gründen angefertigt wurden, finden sich sehr häufig Veränderungen der Nebenhöhlen bei Menschen ohne jede Beschwerde. Solche Zufallsbefunde lösen Sorgen und Folgeuntersuchungen aus, ohne jemandem zu helfen.

Das klassische Röntgenbild der Nebenhöhlen ist überholt. Die Fragen, auf die es ankommt, beantwortet es nicht zuverlässig.

Und für jede Untersuchung mit Röntgenstrahlung gilt die rechtfertigende Indikation: Der erwartete Nutzen muss das Risiko überwiegen, und die Entscheidung trifft eine fachkundige Ärztin oder ein fachkundiger Arzt.

Wann ein CT dann doch sinnvoll ist: bei Verdacht auf eine Komplikation – dann sofort –, bei chronischem Verlauf, der auf konsequente Behandlung nicht anspricht, vor einer geplanten Operation als Landkarte für den Eingriff, und bei einseitigen oder ungewöhnlichen Befunden. Ein MRT kommt ergänzend infrage, wenn Weichteile, Augenhöhle oder Schädelbasis genauer beurteilt werden müssen.

Die Reihenfolge lautet also: erst fragen und sehen, dann – wenn es die Entscheidung ändert – ein Bild.

Antibiotika

Auch hier ist die Entscheidung ärztlich. Sie hängt von Verlauf, Befund und Begleiterkrankungen ab, nicht von der Farbe des Sekrets: Gelb-grünes Sekret allein beweist keine bakterielle Infektion.

Angefangene Packungen aus früheren Behandlungen sind keine Option – falsche Ursache, falsche Dauer, verschleierter Befund, gefördertes Resistenzrisiko. Wurde ein Antibiotikum verordnet, besprechen Sie Änderungen und Nebenwirkungen mit der verordnenden Praxis, statt es eigenmächtig abzusetzen oder zu verlängern. Wirkstoffe und Mengen nennt dieser Beitrag bewusst nicht; das gehört ins Rezept.

Wann eine Operation erwogen wird

Nicht als erster Schritt und nicht bei akuten unkomplizierten Verläufen.

Zur Frage steht ein Eingriff typischerweise, wenn eine chronische Rhinosinusitis trotz konsequenter, ausreichend lange durchgeführter Behandlung fortbesteht und die Lebensqualität erheblich beeinträchtigt – oder wenn ein besonderer Befund vorliegt: ausgeprägte Polypen, ein Pilzball in einer Nebenhöhle, eine zahnbedingte Ursache, eine beschwerdeverursachende Zyste, ein unklarer einseitiger Befund. Bei Komplikationen mit Beteiligung von Augenhöhle oder Schädelinnerem wird dagegen dringlich operiert.

Wie es abläuft: Der Standard ist ein Eingriff durch die Nase, mit Endoskop, meist ohne äußere Schnitte. Ziel ist nicht, möglichst viel zu entfernen, sondern Belüftung und Abfluss wiederherzustellen und dabei so viel Schleimhaut wie möglich zu erhalten.

Was Sie realistisch erwarten dürfen:

  • Die Operation ersetzt die Nachbehandlung nicht. Nasenpflege, Spülungen und Kontrolltermine gehören dazu; ohne sie ist ein Teil des Ergebnisses verschenkt.
  • Polypen können wiederkehren, besonders bei begleitendem Asthma oder Schmerzmittelunverträglichkeit. Das ist kein Behandlungsfehler, sondern eine Eigenschaft der Erkrankung.
  • Risiken sind Teil des Aufklärungsgesprächs. Wegen der Nachbarschaft zu Augenhöhle und Schädelbasis werden sie ausführlich besprochen. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben – und fragen Sie auch, was passiert, wenn Sie sich gegen den Eingriff entscheiden.

Wer behandelt was

Die Zuständigkeit sortiert sich weniger nach Fachgebiet als nach Dauer und Auffälligkeit des Verlaufs.

  • Hausarztpraxis: erste Anlaufstelle bei einem akuten Verlauf ohne Warnzeichen. Der weitaus größte Teil der Fälle ist damit ausreichend versorgt.
  • HNO-Praxis: bei wiederkehrenden Episoden, bei Beschwerden über Wochen, bei anhaltender Riechminderung, bei einseitigen oder ungewöhnlichen Befunden, bei Verdacht auf Polypen – und immer dann, wenn eine Operation im Raum steht. Der Grund ist schlicht die Endoskopie: Ohne den Blick in die Nase bleibt vieles Vermutung.
  • Zahnärztliche Praxis: bei einseitiger Kieferhöhlenentzündung mit übelriechendem Sekret oder nach Eingriffen an den Oberkieferzähnen.
  • Notaufnahme oder 112: bei den oben genannten Warnzeichen, ohne Zwischenschritt.

Eine Überweisung ist für den Weg in die HNO-Praxis nicht zwingend, sie hilft aber – weil sie die Fragestellung und die Vorbehandlung mitliefert. Für dringende Facharzttermine vermittelt die Terminservicestelle unter 116 117.

Was Sie zum Termin mitbringen

  • Verlauf: seit wann, ein- oder beidseitig, Fieberschübe, beschwerdefreie Zeiten
  • Riechvermögen: seit wann verändert, plötzlich oder schleichend
  • bisherige Behandlungen und wie lange Sie sie tatsächlich angewendet haben – das ist die häufigste Lücke im Gespräch
  • Medikationsplan, Allergiepass, Befunde zu Allergie oder Asthma
  • frühere Aufnahmen und Operationsberichte, auch aus anderen Einrichtungen

Wer die Dauer der bisherigen Behandlung genau angeben kann, erspart sich oft eine Runde, die sonst nur wiederholt, was schon versucht wurde.

Wenn es außerhalb der Sprechzeiten ist

Ohne Warnzeichen hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117 weiter. Bei den oben genannten Zeichen – Auge, Sehen, Nackensteife, Bewusstsein – ohne Umweg die 112.


Dieser Beitrag erklärt Krankheitsbilder und Abläufe allgemein. Er ersetzt keine ärztliche Untersuchung; welche Behandlung in Ihrem Fall sinnvoll ist, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.

HÄUFIGE FRAGEN
Ab wann ist eine Nasennebenhöhlenentzündung chronisch?
Halten die Beschwerden länger als zwölf Wochen an, gilt die Rhinosinusitis als chronisch. Bis zu zwölf Wochen spricht man von einem akuten Verlauf, wobei die allermeisten akuten Fälle weit kürzer sind. Vier oder mehr Episoden im Jahr mit beschwerdefreien Zeiten dazwischen heißen rezidivierende akute Rhinosinusitis. Grundlage ist die S2k-Leitlinie Rhinosinusitis, AWMF-Registernummern 017-049 und 053-012.
Wann ist eine Nebenhöhlenentzündung ein Notfall?
Bei Schwellung oder Rötung des Augenlids und der Umgebung des Auges, bei Sehstörungen, Doppelbildern, Schmerzen bei Augenbewegungen oder hervortretendem Augapfel. Ebenso bei stärksten Kopfschmerzen mit hohem Fieber und schwerem Krankheitsgefühl, bei Nackensteife, Verwirrtheit oder Bewusstseinsstörung. Dann wählen Sie die 112. Zwischen Nebenhöhlen, Augenhöhle und Schädelinnerem liegen nur dünne Knochenwände.
Brauche ich ein CT bei einer Nebenhöhlenentzündung?
In der Regel nicht am Anfang. Bei einem unkomplizierten akuten Verlauf ändert ein Bild die Behandlung nicht, und Schleimhautveränderungen finden sich auch bei völlig Beschwerdefreien. Sinnvoll wird ein CT bei Verdacht auf eine Komplikation, bei chronischem Verlauf trotz konsequenter Behandlung, vor einer geplanten Operation und bei einseitigen oder ungewöhnlichen Befunden. Für jede Untersuchung mit Röntgenstrahlung gilt die rechtfertigende Indikation.
Helfen abschwellende Nasensprays?
Sie können die Nasenatmung kurzfristig erleichtern, sind aber ausdrücklich nur für eine begrenzte Anwendungsdauer gedacht. Wie lange das im Einzelfall vertretbar ist, klären Sie in der Praxis oder in der Apotheke. Länger angewendet, können sie das Gegenteil bewirken und die Schleimhaut dauerhaft anschwellen lassen. Nasenspülungen mit isotoner Salzlösung sind nebenwirkungsarm und werden häufig ergänzend empfohlen.
Beweist gelb-grünes Nasensekret eine bakterielle Infektion?
Nein. Die Farbe des Sekrets sagt für sich genommen nichts über die Ursache aus – das ist einer der hartnäckigsten Irrtümer zu diesem Thema. Ob ein Antibiotikum nötig ist, entscheidet sich anhand von Verlauf, Befund und Begleiterkrankungen und ist eine ärztliche Entscheidung. Angefangene Packungen aus früheren Behandlungen sind keine Option.
Wann wird eine Nasennebenhöhlenentzündung operiert?
Nicht als erster Schritt und nicht bei akuten unkomplizierten Verläufen. Zur Frage steht ein Eingriff, wenn eine chronische Rhinosinusitis trotz konsequenter und ausreichend lange durchgeführter Behandlung fortbesteht und die Lebensqualität erheblich beeinträchtigt – oder bei besonderen Befunden wie ausgeprägten Polypen, einem Pilzball, einer zahnbedingten Ursache oder einem unklaren einseitigen Befund. Bei Komplikationen mit Beteiligung von Augenhöhle oder Schädelinnerem wird dringlich operiert.